Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung     

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, versicherungspflichtig. Jedoch gibt es bei bestimmten Tätigkeitsmerkmalen wichtige Unterscheidungskriterien welche zur Sozialversicherungsfreiheit führen, obwohl die betroffene Person im Steuerrecht weiter als Arbeitnehmer geführt wird.

Folgende Personenkreise sollten daher ihre Sozialversicherungspflicht überprüfen lassen:

  •  GmbH-Geschäftsführer
  •  Mitarbeitende Familienangehörige einer Unternehmung
  •  Mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH

Für absolute Rechtssicherheit sollten die betroffenen Personen in einem Statusfeststellungsverfahren Ihre individuelle Situation zur Sozialversicherung prüfen lassen. Dies kann zur Folge haben, dass zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Die Rückerstattung sowie die frei werdenden SV- Beiträge können bei Freistellung privat investiert werden.

Durch die Einleitung einer Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung (SVB) können sich weitreichende Konsequenzen ergeben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Sozialversicherungsträger zu dem Ergebnis gelangen, dass es sich bei Ihrer Tätigkeit in der Vergangenheit um keine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV gehandelt hat.

Wie verändern sich meine Rentenansprüche im Falle einer Fehlversicherung?
Kann ich mich in der Zukunft noch freiwillig krankenversichern?
Was passiert, wenn ich später arbeitslos werden sollte?
Wie sind die Beitragserstattungen steuerlich zu behandeln?

Dies sind nur einige ausgewählte Fragestellungen, mit denen man sich beschäftigen sollte, bevor Sie eine Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in die Wege leiten.
Mit unseren Netzwerkpartner stellen wir Ihnen den gesamten Rechts- und Gutachtenablauf, Prozess-dokumentation, Vertrags- und Abwicklungsdokumente sowie eine ausgereifte Beratungssoftware zur SV-Prüfung und Befreiung zur Verfügung.

Befreiung für die Zukunft

Zukünftige Befreiung der versorgungsberechtigten Person von der Sozialversicherungspflicht, ohne dass eine rückwärtige Befreiung samt Rückerstattung bewirkt werden kann.

Rückerstattung

Nachweis einer Fehlversicherung in den gesetzlichen Sozialversicherungen mit dem Ergebnis der Rückerstattung sämtlicher zu Unrecht gezahlter SV-Beiträge.

Statusfeststellung

Schaffung von Rechtssicherheit für die versorgungsberechtigte Person, damit im jeweiligen Versorgungsfall eine jeweilige Leistungspflicht der betreffenden Sozialversicherungsträger besteht.

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